Fragen & Antworten

Welche Kosten übernimmt die Sozialversicherung?

Wahlpsychologie heißt, dass Sie die psychodiagnostische Abklärung zum Teil bei Ihren Sozialversicherungsträgern zur Kostenrückerstattung folgendermaßen einreichen können:

Eine psychodiagnostische Abklärung setzt sich wie folgt zusammen:

  • Exploration (Erstgespräch)
  • Diagnostik (Anwendung der Testverfahren)
  • Befundbesprechung

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Sozialversicherung nur anfallende Kosten der Exploration und der verwendeten Testverfahren bis zu 80% übernimmt.

Kostenersatz ist nur dann möglich, wenn Patienten von freiberuflich niedergelassenen Vertragsfachärzten für Kinderheilkunde, für Innere Medizin, für Neurologie (und Psychiatrie) oder für Psychiatrie (Neurologie) zugewiesen wurden. Zuweisungen von anderen Vertragsärzten, Nichtvertragsärzten oder Psychotherapeuten sind vom Krankenversicherungsträger zu genehmigen.

Bezüglich weiterer Auskünfte für die Kostenrückerstattung (Form und Verrechnung der Positionen) wenden Sie sich bitte an uns!

Die „klinisch-psychologische“ Behandlung ist keine Kassenleistung; Kostenrückerstattung wird nicht geleistet!

Was kostet eine Behandlung?

Wir arbeiten in unserer Praxis kurzzeitorientiert.
Das Stundenhonorar beträgt 75 € für eine 50 Minuteneinheit. Die klinisch- psychologische Behandlung kann nicht bei den Sozialversicherungsträgern eingereicht werden. Falls Sie eine Zusatzversicherung haben, bitten wir Sie persönlich eine mögliche Kostenübernahme zu klären.